Die Schützengilde Werder 1704 e.V. teilt mit, dass aufgrund der „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ vom 23.11.2021 der Zugang zu den Vereinsräumlichkeiten ausschließlich zur Ausübung des Schießsportes unter Beachtung der sog. „zwingenden 2G-Zutrittsgewährung“ möglich ist.