Heute wurde im Bundesgesetzblatt die 3. Novellierung zum Waffengesetz vom 17. Feb. 2020 veröffentlicht.
Damit tritt das geänderte Waffengesetz in Teilen ab morgen in Kraft.
Ab sofort gilt:
Die Verfassungsschutzämter werden bei der Regelabfrage zur behördlichen Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern eingebunden.
Jägern genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheines zum Erwerb von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralfeuerzündung, gleichzeitig ist ihnen auch der Erwerb von Nachtsichtvorsatzgeräten erlaubt.
Bei den Nachtsichtvorsatzgeräten gilt es aber weiterhin die bestehenden Verbote bzgl. der Jagd zu beachten.
Alle weiteren Änderungen am WaffG treten in 6 Monaten in Kraft.